Juristische Studiengesellschaft Schwerin e.V.
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Ich erkläre mich einverstanden mit, dass meine Personalien (Titel, Name, Vorname, ggf. Name des Unternehmens/ der Personenvereinigung, Anschrift, Emailadresse, Telefonnummer [optional]) sowie sonstige Vereinsdaten (z. B. als Referent, ggf. Bankdaten, falls ein SEPA-Mandat erteilt wurde) erhebt, speichert, nutzt und den Mitgliedern des Vereins zur Verfügung stellt, soweit dies zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlich ist. Die Daten werden ausschließlich dazu verwendet, mich/ uns als Mitglied des Vereins entsprechend des Vereinszwecks zu informieren und zu betreuen so-wie den gesetzlichen Pflichten eines Vereins nachzukommen. Diese Einwilligung bezieht sich insbesondere auf die Mitgliederliste des Vereins, die mir zu Beginn meiner Mitgliedschaft ausgehändigt und in der Regel jährlich aktualisiert wird.
Die Juristische Studiengesellschaft Schwerin e. V. (im Folgenden: JSG Schwerin) organisiert Veranstaltungen zur wissenschaftlichen Erörterung und Vertiefung rechtswissenschaftlicher Fragen und führt hierfür insbesondere Vortragsveranstaltungen durch. Mit diesen Informationen wird den Vereinsmitgliedern ein Überblick über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die JSG Schwerin und über ihre datenschutzgesetzlichen Rechte gegeben. echtsgrundlagen Alle Daten, die die JSG Schwerin verarbeitet und nutzt, unterliegen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LDSG M-V) und weiteren daten- schutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Verwendung dieser Daten ist zulässig, wenn dies eine datenschutzrechtliche Vorschrift erlaubt oder wenn das Mitglied seine Einwilligung gegeben hat. Personenbezogene Daten, Umfang Für die JSG Schwerin relevante personenbezogene Daten im Rahmen der Mitgliedschaft sind insbesondere: Titel, Vorname, Name, ggf. Name des Unternehmens/ der Personenvereinigung, Adresse, Telefon, Emailadresse, Kontodaten (sofern ein SEPA-Mandat erteilt wurde). Die JSG Schwerin verarbeitet personenbezogene Daten, die sie von den Vereinsmitgliedern erhält oder im Rahmen des Beitritts der Mitglieder oder während der Mitgliedschaft von ihnen erhebt. Damit die JSG Schwerin ihre satzungsgemäßen Zwecke erfüllen kann, ist demnach die ausdrückliche Einwilligung des (zukünftigen) Mitglieds zur Verarbeitung vor dessen Aufnahme erforderlich. Verarbeitung, Nutzung personenbezogener Daten Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Begründung, Durchführung, Beendigung und Abwicklung der Vereinsmitgliedschaft. Soweit erforderlich, werden die Daten der Mitglieder zur Wahrung der berechtigten Interessen der JSG Schwerin verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die interne Kommunikation sowie zu Verwaltungszwecken. Ferner kann es im Einzelfall sein, dass die Daten der Vereinsmitglieder zur Wahrung der berechtigten Interessen Dritter verarbeitet werden, z. B. zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen. Zudem unterliegt die JSG Schwerin bestimmten rechtlichen Verpflichtungen und gesetzlichen Anforderungen (z. B. Steuer-, Finanzgesetzen). Zur ordnungsgemäßen Handhabung gehört u. a. die Datenübermittlung bei berechtigten Anfragen von Behörden. Die JSG Schwerin veröffentlicht ggf. Daten und Fotos zu Veranstaltungen in der Presse oder ggf. auf der Internetseite des Vereins www.jsg-schwerin.de. Die JSG Schwerin verarbeitet die o. g. personenbezogenen Daten eines jeden Mitglieds im Rahmen. des Umfangs der Einwilligung entsprechend einer erteilten „Datenschutzerklärung für Vereins- mitglieder“. Eine Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf gilt erst für die Zukunft; Verarbeitun- gen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Die Einwilligung eines Mitglieds gilt über die Beendigung der Mitgliedschaft in der JSG Schwerin hinaus, endet jedoch nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und durch den Widerruf durch das Mitglied. Innerhalb der JSG Schwerin erhalten diejenigen Vorstandsmitglieder Zugriff auf die Daten des Mitglieds, die diese zur Erfüllung der satzungsgemäßen Pflichten und zur Erfüllung des Vereinszwecks benötigen. Auch von der JSG Schwerin eingesetzte Auftragsverarbeiter können zu diesen Zwecken Daten erhal- ten. Hiermit sind Unternehmen, insbesondere in den Kategorien Druckdienstleistungen und IT- Dienstleistungen, gemeint. Informationen über die Vereinsmitglieder dürfen außerhalb der JSG Schwerin weitergegeben werden, sofern dies im Rahmen der Tätigkeit als Verein oder zur Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten als Verein erforderlich ist oder entsprechend der jeweiligen Einwilligung eines Mitglieds. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personen- bezogener Daten z. B. sein: − Behörden und andere Institutionen (z. B. Finanzamt, Registergericht); − Unternehmen (z. B. Druckereien, IT-Dienstleister für die Website, etc.); − Mitglieder der JSG Schwerin (z. B. Mitgliederlisten). Die personenbezogenen Daten der Vereinsmitglieder werden für die Dauer ihrer Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert, hiervon ist auch die Abwicklung bei Beendigung der Mitgliedschaft umfasst. Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden die Daten des ehemaligen Mitglieds solange und soweit gespeichert, wie die JSG Schwerin hierzu gesetzlich verpflichtet ist. Die JSG Schwerin übermittelt von sich aus keine Daten ihrer Mitglieder in Staaten außerhalb der EU oder an eine internationale Organisation. Trotz aller Maßnahmen zur Gewährung des Datenschutzes ist es eine Tatsache, dass die in der Presse oder im Internet veröffentlichten Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Ferner ist nicht garantiert, dass diese Daten vertraulich bleiben, die inhaltliche Richtigkeit fortbesteht und die Daten nicht verändert werden können. Jedes Mitglied der JSG Schwerin hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung seiner bei der JSG Schwerin gespeicherten Daten, auf Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Widerspruch. Das Auskunftsrecht und das Löschungsrecht unterliegen bestimmten Einschränkungen nach der DSGVO. Jedem Mitglied der JSG Schwerin steht es darüber hinaus frei, von seinem Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch zu machen.
SEPA-Lastschriftmandat
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Ich ermächtige den Juristische Studiengesellschaft Schwerin e. V. widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Ich ermächtige den Juristische Studiengesellschaft Schwerin e. V., Zahlungen wiederkehrend von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Juristische Studiengesellschaft Schwerin e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag jeweils am 01.01. fällig und jeweils am 01.03, der erstmalige Mitgliedsbeitrag des Eintrittsjahres am 15. des auf den Eintritt folgenden Monats, eingezogen. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE57JSG00000434570; Mandatsreferenz: JSGSCHWERIN
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
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